Es ist passiert. Die Geschwindigkeit wurde überschritten und nun ist ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert? Wir klären in diesem Ratgeber, welche Regeln innerorts und außerorts überhaupt gelten und was bei Geschwindigkeitsverstößen unternommen werden kann. Ist vielleicht sogar Einspruch möglich? Und wann ist der Einspruch gerechtfertigt? Das und mehr haben wir hier für unsere Leser niedergeschrieben.
Aktuellen Bußgeldkatalog beachten
Der erste Blick sollte in den jeweils aktuellen Bußgeldkatalog führen. Im November 2021 gab es wieder ein paar Änderungen, sodass sich der Informationsstand von 2021 zu 2022 geändert haben könnte. Nachfolgend betrachten wir daher die wichtigsten aktuellen Regelungen zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Außerorts für Pkw:
- Nur Bußgeld: Wer bis zu zehn km/h zu schnell gefahren ist, muss mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Die Bußgelder staffeln sich mit erhöhter Geschwindigkeit auf 40 Euro und 60 Euro.
- Bußgeld und ein Punkt: Wer 21 bis 25 km/h zu schnell gefahren ist, muss nicht nur mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen, sondern ab dieser Geschwindigkeitsüberschreitung auch mit einem Punkt.
- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot: Ab 26 bis 30 km/h zu schnell folgen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, ein Punkt und dazu auch ein Monat Fahrverbot. Zu beachten ist aber, dass das Fahrverbot bei „geringeren Überschreitungen“ oft nur bei Wiederholungstätern ausgesprochen wird. Bei noch höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen staffeln sich sowohl die Bußgelder (bis zu 700 Euro), Punkte (bis zu zwei Punkte) sowie das Fahrverbot (bis zu drei Monate).
Innerorts für Pkw:
- Nur Bußgeld: Innerorts beginnen die Strafen bei 30 Euro für bis zu zehn km/h Tempoüberschreitung und sind bis zu 70 Euro Bußgeld gestaffelt.
- Bußgeld und ein Punkt: Ab 21 bis 25 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sind es 115 Euro Bußgeld und ein Punkt.
- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot: Ab 26 bis 30 km/h innerorts zu schnell erwarten Fahrer ein Bußgeld von 180 Euro, einen Punkt und (je nach Situation und vor allem bei Wiederholungstätern) einen Monat Fahrverbot. Mit noch höherer Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder innerorts bis zu 800 Euro gestaffelt, es gibt bis zu zwei Punkte und möglich sind bis zu drei Monate Fahrverbot.
Wie wird die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt festgestellt?
Allgemein bekannt ist die Tatsache, dass es beim Fahren und dem Thema Geschwindigkeiten eine Toleranz gibt. Außerdem ist es sehr relevant, ob ein Fahrer noch in der Probezeit ist, innerorts oder außerorts zu schnell fährt und ob es sich um einen Pkw oder Lkw handelt. All das kann mit einem Bußgeldrechner ermittelt werden. Hier tragen Fahrer die eigene gefahrene Geschwindigkeit ein und anschließend die zugelassene Geschwindigkeit.
Beispiel:
Person X ist innerorts 62 km/h gefahren, die zugelassene Geschwindigkeit lag bei 50 km/h. Der Fahrer war nicht mehr in der Probezeit und fuhr einen Pkw. Hier ist das Thema Toleranz sehr wichtig. Theoretisch lag die Geschwindigkeitsüberschreitung bei 12 km/h, was ein Bußgeld von 50 Euro zur Folge haben könnte. Mit Abzug der Toleranz von 3 km/h liegt der Fahrer bei 9 km/h zu schnell und das Bußgeld beträgt stattdessen 30 Euro.
Wiederholungstäterregel: Zusätzliches Fahrverbot für überhöhte Geschwindigkeit
Beim Fahrverbot gibt es im Bußgeldkatalog ein paar Abweichungen. Theoretisch gibt es bereits einen Monat Fahrverbot ab gewissen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dabei muss jedoch differenziert werden.
Außerorts:
- 26 bis 30 km/h oder 31 bis 40 km/h zu schnell: Bei diesen Werten kann ein Monat Fahrverbot ausgesprochen werden, das wird aber in der Regel nur bei Wiederholungstätern angewandt. Wer erstmals in diesen Bereich fällt, muss meistens „nur“ mit einem Punkt und einem Bußgeld von 150 oder 200 Euro rechnen.
- Noch schneller: Wer außerorts noch schneller unterwegs ist und die Geschwindigkeit mehr als 40 km/h überschreitet, wird auch beim ersten Mal mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen müssen.
Innerorts:
- 26 bis 30 km/h zu schnell: Innerorts sind die Toleranzen geringer. Hier erhalten Ersttäter mit 26 bis 30 km/h Tempoüberschreitung meist kein Fahrverbot, sondern „nur“ 180 Euro Bußgeld und einen Punkt.
- Noch schneller: Wer innerorts aber mehr als 30 km/h zu schnell fährt, muss auch als Ersttäter mit einem Monat Fahrverbot oder mehr rechnen.
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Wer sich als Autofahrer noch in der Probezeit befindet und das Tempolimit nicht einhält, kann unter Umständen neben einem Bußgeld auch eine Verlängerung der Probezeit aufgebrummt bekommen. Selbst ein Aufbauseminar, eine verkehrspsychologische Beratung oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Strafen.
Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland
Obwohl die Bußgelder in Deutschland schon hoch erscheinen, ist unser Land verglichen mit anderen Ländern noch halbwegs moderat. In Frankreich können Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen beispielsweise bis zu 1.500 Euro hoch sein. Hier starten die Bußgelder schon bei 45 Euro, wenn jemand nur einen Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist. In Österreich können die Beträge sogar bis zu 2.180 Euro betragen.