Wohnmobilreise durch Schweden: Verkehrsregeln gehören zur Reiseplanung


Eine gute Vorbereitung auf jeden Urlaub sollte auch ein wenig Lektüre über die Gepflogenheiten des Reiselandes beinhalten. Wer seine Reise mit dem Auto oder Wohnmobil antritt, sollte vorher unbedingt die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes studieren. Selbst in Deutschland macht die Straßenverkehrsordnung (StVO) bei vielen Regelungen einen Unterschied zwischen den verschiedenen Kfz. Ausschlaggebend ist meistens das Gewicht, weshalb der VFR Verlag für Rechtsjournalismus eine kleine Einführung in die „Dos & Don’ts“ bei einer Wohnmobilreise durch Schweden veröffentlicht hat.
Ein Gastbeitrag des VFR Verlag für Rechtsjournalismus

Verkehrsregeln für das Wohnmobil in Deutschland und Schweden

Was Wohnmobil-Fahrer sicherlich zuerst interessiert, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Wie in Deutschland hängt diese nämlich auch in Schweden von der Strecke und dem Gewicht des Fahrzeugs ab. Grundsätzlich gilt für sämtliche Kfz unter und über 3,5 Tonnen (falls nicht anders durch eine Beschilderung geregelt) Folgendes:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 70 km/h

Abweichungen gibt es bei der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn:

  • Pkw oder Kleintransporter bis 3,5 Tonnen: 110 km/h
  • Pkw mit Wohnwagen (zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen): 80 km/h
  • Wohnwagen über 3,5 Tonnen: 90 km/h 

Des Weiteren herrscht Tagfahrlicht- und Anschnallpflicht in Schweden. Winterreifen sind zwischen dem 1. Dezember und 31. März ein Muss. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen ist eine Profiltiefe von mindestens fünf Millimetern vorgeschrieben.

Ist das Wildcampen mit dem Wohnmobil in Schweden erlaubt?

Der Luxus eines Wohnmobils ist, jederzeit und überall sein „Lager“ aufschlagen zu können. Auf einem Campingplatz ist man nicht unbedingt angewiesen. Dem traditionellen „Allemansrätt“ (zu Deutsch: Jedermannsrecht) zufolge, darf sich zwar jeder Mensch frei auf dem Land bewegen, Wildcampen ist deshalb (in angemessenem Rahmen) gestattet – das gilt aber in erster Linie für Zelte, nicht für Wohnmobile. Mit Wohnwagen oder Wohnmobil dürfen Reisende auf gekennzeichneten Parkplätzen bis zu 24 Stunden stehen bleiben (an Wochenenden je nach Beschilderung auch länger). 

Foto: M. Münzl – Unsere erste Reise mit dem Wohnmobil nach Schweden

Trotzdem sollte für einige Erledigungen ein Campingplatz angesteuert werden, beispielsweise zum Entsorgen des Schmutzwassers aus der chemischen Campingtoilette. 

Schwedische Bußgelder für Wohnmobil-Fahrer

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 20 km/h können in Schweden 250 Euro und mehr kosten. Wenn 50 km/h überschritten werden könne sich die Bußgelder auf 420 Euro und mehr belaufen. Rotlichtverstöße sind mit mindestens 260 Euro Bußgeld besonders teuer, gleiches gilt für verbotswidriges Überholen, welches mit Bußgeldern ab 280 Euro geahndet werden kann. 

Im Übrigen sind die Schweden auch bei „Alkohol am Steuer“ strenger als die Deutschen. Die Promillegrenze liegt bei 0,2 Prozent. Wer mit einem höheren Wert am Steuer erwischt wird, den erwartet eine Geldstrafe von mindestens 40 Tagessätzen. 160 Euro müssen Reisende zahlen, die den Sicherheitsgurt nicht anlegen oder das Handy während des Autofahrens nutzen (Handy am Steuer). Einfache Parkverstöße hingegen sind mit ca. 20 Euro nicht ganz so teuer.

Weiteren Informationen zum Thema Wohnmobilreisen finden Sie im kostenfreien eBook  unter https://www.bussgeldkataloge.eu/wohnmobilreisen.html

Ich danke dem VFR Verlag für Rechtsjournalismus für diesen Gastbeitrag


Über Manfred Münzl

Digital Immigrant & Amateur-Blogger Working in automation and interested in Digital Transformation, Industry 4.0 Hobby-Photographer, Landscape, Nature, Travel.

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